Badekur

Vor Ort bestens umsorgt

Unser gesundes Heilwasser kombiniert mit den therapeutischen Behandlungen in unserer Massagepraxis - besser gehts nicht!

Die Badekur ist seit Sommer 2021 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Sowohl die ambulante Badekur als auch stationäre Vorsorgeleistungen müssen wieder bezahlt werden.

Das heißt: Anwendungen rund um das gute Thermalmineralwasser oder klassische Massagen können vom Hausarzt auf Rezept verschrieben werden. Die Gebühr für das Verordnungsblatt beträgt lediglich 10 €.

Die Krankenkasse übernimmt:
  • Die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung während der Kur
  • 90% der Kurmittelkosten
  • Je nach Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 16 € pro Kurtag für Unterkunft, Verpflegung, Kurbeitrag oder Fahrtkosten

Beschwerden müssen ärztlich diagnostiziert und die dazugehörigen Symptome beschrieben sein.

Eine vorausgegangene ärztlich verordnete Behandlung am Wohnort wie Krankengymnastik, Ergotherapie o.ä. muss bereits erfolgt sein. Idealerweise innerhalb der letzten sechs bis zehn Monate.

Zeigt sich keine erkennbare Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes - sind die Maßnahmen also am Wohnort ausgeschöpft - dann empfiehlt sich die Beantragung auf eine ambulante Vorsorgeleistung/Badekur bei Ihrer Krankenkasse.

Um eine Verschlimmerung der bestehenden Beschwerden zu vermeiden bzw. zur Verbesserung des Gesundheitszustandes ist aus ärztlicher Sicht eine ambulante Vorsorgeleistung dringend erforderlich.

Chronische Krankheiten wie z.B. LWS oder HWS-Syndrom mit den daraus resultierenden Schmerzen oder Beweglichkeitseinschränkungen sollten im Kurantrag ebenso vermerkt werden wie Risikofaktoren von Bluthochdruck bis Übergewicht oder Stress.

Sie können uns jederzeit anrufen, wenn Sie vorab noch Fragen haben. Einen Tipp haben wir immer parat: 08532 7020

 

Unsere Praxis
Genießen Sie auch die Anwendungen aus der Konradshofer G‘sundheitspraxis.