Beschwerden müssen ärztlich diagnostiziert und die dazugehörigen Symptome beschrieben sein.
Eine vorausgegangene ärztlich verordnete Behandlung am Wohnort wie Krankengymnastik, Ergotherapie o.ä. muss bereits erfolgt sein. Idealerweise innerhalb der letzten sechs bis zehn Monate.
Zeigt sich keine erkennbare Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes - sind die Maßnahmen also am Wohnort ausgeschöpft - dann empfiehlt sich die Beantragung auf eine ambulante Vorsorgeleistung/Badekur bei Ihrer Krankenkasse.
Um eine Verschlimmerung der bestehenden Beschwerden zu vermeiden bzw. zur Verbesserung des Gesundheitszustandes ist aus ärztlicher Sicht eine ambulante Vorsorgeleistung dringend erforderlich.
Chronische Krankheiten wie z.B. LWS oder HWS-Syndrom mit den daraus resultierenden Schmerzen oder Beweglichkeitseinschränkungen sollten im Kurantrag ebenso vermerkt werden wie Risikofaktoren von Bluthochdruck bis Übergewicht oder Stress.
Sie können uns jederzeit anrufen, wenn Sie vorab noch Fragen haben. Einen Tipp haben wir immer parat: 08532 7020